AGB

Präambel

Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden.

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1. Definitionen

a) Fotografische Arbeit: Bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleistete Arbeit.

b) Fotograf: Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person Patrick Stricker.

c) Kunde: Der «Kunde» ist die Person, welche die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt.

d) Parteien: Die «Parteien» sind der Fotograf und der Kunde.

e) Exemplar der fotografischen Arbeit/Exemplar: Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem (Daten)Träger (insbesondere auf Papier, Diapositiv, CD-ROM, Computerfestplatte) oder online (insbesondere in Computernetzwerken, auf Websites) gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».

f) Annahme: Mit der Auftragserteilung seitens des Kunden werden die AGB Patrick Stricker zwingend angenommen. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistungen des Fotografen.

2. Ausführung der fotografischen Arbeit

a) Vorbehaltlich schriftlicher Vorgaben des Kunden liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz im Ermessen des Fotografen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über technische und künstlerische Gestaltungsmittel wie z.B. Beleuchtung und Bildkomposition zu.

b) Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.

c) Die Fotoausrüstung und sonstige Materialien und Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen besorgt.

d) Vorbehaltlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Bei Abbildungen von Personen, Kunstwerken, Marken usw. verpflichtet sich der Kunde, vor der Nutzung die Zustimmung der abzubildenden Personen bzw. zur Abbildung von Kunstwerken, Marken usw. auf eigene Kosten einzuholen.

e) Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen gemäss Ziff. 2d) nicht nach, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zusätzlich steht ihm eine Entschädigung zu. Diese bemisst sich auf 50% des Honorars, das gemäss Vereinbarung für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre.

f) Ziff. 2e) gilt auch, wenn eine Aufnahmesitzung wegen Krankheit, Unfall, ungünstiger Wetterverhältnisse oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen auf ein späteres Datum verschoben wird.

g) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Patrick Stricker. Falls der Kunde den Fotografen bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit oder Exemplare dieser Arbeit zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.

h) Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Als Zahlungsweisen werden akzeptiert: Zahlung per Rechnung oder in bar.

i) Die Lizenz für die erstellte fotografische Arbeit für die Verwendung durch den Kunden bleibt bis zur vollständigen Bezahlung vollumfänglich Eigentum des Fotografen.

j) Die analog oder digital hergestellte fotografische Arbeit, insbesondere RAW-Dateien, bleiben in jedem Falle Eigentum des Fotografen. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial. Die fotografische Arbeit wird ausschliesslich im Sinn des Urheberrechts für eine definierte Verwendung zur Verfügung gestellt.

k) Die fotografischen Arbeiten werden nur in digitaler Form ausgeliefert.

l) Nachträglich gewünschte zusätzliche Nachbearbeitungen der Bilder (schwarz/weiss, farbliche Variationen, Korrekturen usw.) werden nur gegen separate Verrechnung vorgenommen.

m) Aufträge die gegen geltendes Recht und/oder gegen Moral und Sitte verstossen, werden vom Fotografen kategorisch abgelehnt.

3. Abnahme/Vertragsrücktritt

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er die fertig gestellten Fotos nicht an (z.B. wegen plötzlicher Meinungsänderung/plötzliches nicht mehr gefallen von Kundenseite, obwohl die Ware den vereinbarten Leistungen entspricht), so gerät der Kunde in Abnahmeverzug. Im Fall des Abnahmeverzugs ist der Fotograf berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann der Fotograf 75% des dem Auftrag zugrundeliegenden Honorars gegenüber dem Kunden einfordern.

4. Haftung

a) Der Fotograf haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.

b) Der Kunde hat seine Mängelrüge innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

c) Teilt der Fotograf dem Kunden Passwörter für den Daten-Download über FTP/Internet der fotografischen Arbeit mit, hat der Kunde Benutzername und Passwort vertraulich zu behandeln. Der Kunde haftet vollumfänglich bei Missbrauch für einen so entstandenen Schaden.

d) Der Fotograf kann nicht haftbar gemacht werden, falls er wegen höherer Gewalt (Unfall, ernsthafte Krankheit usw.) nicht zu einer Aufnahmesitzung erscheinen kann. Einen Ersatzfotografen lässt sich in einem solchen Fall nicht organisieren. Bereits geleistete Anzahlungen würden in dem Fall rückerstattet oder ein neuer Termin wird vereinbart.

5. Pflichten und Verantwortung des Kunden

a) Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten, die er – gleichgültig in welcher Form – an den Fotografen sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten.

b) Der Kunde versichert gegenüber dem Fotografen, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Inhalte frei benutzt und bearbeitet werden können. Der Kunde versichert, dass er über alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfügt.

6. Verwendung durch den Kunden

a) Nur der Kunde darf die fotografische Arbeit verwenden. Die Verwendung ist auf den mit dem Fotografen vereinbarten Zweck und Dauer beschränkt. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150% des gemäss SAB-Tarif (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.

b) Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

c) Die fotografische Arbeit darf nicht sinnentstellend oder diskriminierend verwendet werden.

d) Veränderung der fotografischen Arbeit durch Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werks sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Fotografen gestattet.

e) Das vereinbarte Honorar ist auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn die in Auftrag gegebene fotografische Arbeit nicht verwendet wird.

f) Mit anderen Kosten (Drittkosten, Materialkosten, Schadenersatz usw.) erwirbt der Kunde weder Eigentums- noch Nutzungsrechte an der fotografischen Arbeit des Fotografen.

g) Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

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7. Rechte Dritter

a) Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.

b) Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter dem Gebrauch entgegensteht, den der Kunde von dem Bild dieser Gegenstände oder Orte im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.

c) Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jeden Schadenersatz zurückzuerstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte und ihm für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen.

8. Verwendung durch den Fotografen

a) Der Fotograf behält das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschliessliche oder nichtausschliessliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren oder Dritten Exemplare der fotografischen Arbeit zu übergeben. Dieses Recht des Fotografen unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu verweigern. Erfolgt binnen 30 Tagen nach Bewilligungsgesuch des Fotografen keine schriftliche Verweigerung oder Einschränkung seitens des Kunden, so ist der Kunde mit der jeweiligen Verwendung einverstanden.

b) Im Fall der Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen im Sinn des vorstehenden Absatzes hat sich der Fotograf zu vergewissern, dass durch die beabsichtigte Verwendung kein Recht Dritter an der Abbildung von Personen, Gütern, Marken oder Orten verletzt wird.

9. Referenzen

a) Der Fotograf hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen usw.), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen und diese zu zeigen.

b) Der Fotograf darf den Kundennamen als Referenz verwenden, ausser der Kunde wünscht dies ausdrücklich nicht.

10. Datenschutz

a) Nach sechs Monaten werden sämtliche Bilder aus dem Kundenauftrag aus Datenschutzgründen vom Internet wieder entfernt. Ausnahme bilden jene Bilder, die vom Fotografen als Referenz für eigene Werbezwecke verwendet werden.

b) Kundendaten werden vom Fotografen weder weitergegeben noch verkauft.

c) Für weitere Informationen zum Datenschutz wird verwiesen auf die separate Datenschutzerklärung.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

a) Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

b) Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Patrick Stricker.

c) Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht davon berührt. Beide Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, welcher der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

12. Online-Shop

Die AGB gelten für alle über den Online-Shop von Patrick Stricker getätigten Bestellungen und abgeschlossenen Verträge (nachfolgend Bestellung). Patrick Stricker behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version der AGB, die für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden kann.

a)  Angebot: Das Angebot richtet sich an natürliche Kundschaft mit Wohnsitz bzw. juristische Kundschaft mit Sitz in der Schweiz. Lieferungen erfolgen nur an Adressen in der Schweiz. Das Angebot gilt, solange es im Online-Shop ersichtlich ist und/oder der Vorrat reicht. Preis- und Sortimentsänderungen sind jederzeit möglich. Die im Online-Shop gezeigten Abbildungen sowie sämtliche Angaben zu den Produkten dienen der Illustration und sind unverbindlich.

b) Preis: Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.). Massgebend ist der Preis im Online-Shop zum Zeitpunkt der Bestellung.

c) Bestellung: Die Darstellung der Produkte im Online-Shop ist kein rechtlich verbindlicher Antrag, sondern ein unverbindlicher online-Katalog bzw. eine unverbindliche Aufforderung an die Kundschaft, das Produkt im Online-Shop zu bestellen. Eine Bestellung gilt als Angebot an Patrick Stricker zum Abschluss eines Vertrags. Nach Übermittlung der Bestellung erhält die Kundschaft automatisch eine Eingangsbestätigung, die dokumentiert, dass die Bestellung bei Patrick Stricker eingegangen ist. Patrick Stricker ist ohne Nennung von Gründen frei, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen. In diesem Fall wird die Kundschaft informiert und allfällig bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere erfolgt keine Nachsendung der nicht lieferbaren Produkte. Vorübergehend nicht lieferbare Produkte können nicht vorgemerkt werden.

d) Zahlungsvarianten: Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden. Als Zahlungsmittel werden Kreditkarten und Debitkarten akzeptiert. Im Online-Shop werden die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel angezeigt. Die Abbuchung erfolgt sofort. Ein Kauf auf Rechnung ist nicht möglich.

e) Vertragsabschluss: Ein Vertrag kommt erst durch die Bearbeitung der Bestellung durch Patrick Stricker zustande. Sobald die Bestellung zum Versand bereitgestellt wurde, erhält die Kundschaft eine Auftragsbestätigung per E-Mail.

f) Lieferung: Die Lieferadresse der Kundschaft muss in der Schweiz liegen. An Wochenenden und offiziellen landesweiten oder kantonalen Feiertagen erfolgen keine Lieferungen. Falls die Kundschaft zum Zeitpunkt der Lieferung nicht vor Ort ist und keine besonderen Lieferanweisungen gegeben hat, wird der Lieferbote eine Abholungseinladung im Briefkasten hinterlegen. Die Kundschaft muss die Lieferung dann bei der entsprechenden Poststelle abholen. Jede Bestellung, die nicht innerhalb der genannten Fristen abgeholt wird, kann weder aufbewahrt noch rückerstattet werden. Die Kundschaft trägt die alleinige Verantwortung für verspätet abgeholte Bestellungen und jegliche Mängelrechte sind hierfür ausgeschlossen. Die Kundschaft wird aufgefordert, ihre Abholung zusätzlich durch ihre Unterschrift zu bestätigen. Jegliche Haftung für Schäden, welche der Kundschaft aus Verlust, Diebstahl, Missbrauch usw. im Zusammenhang mit dem Abholprozess bzw. dem Abholschein entstehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Kundschaft übernimmt die Verantwortung für die gelieferten Produkte, auch wenn diese nicht direkt von ihr in Empfang genommen wurden.

g) Lieferkosten: Die Lieferkosten sind im Kaufpreis enthalten.

h) Gewährleistung: Patrick Stricker kann die Gewährleistung wahlweise durch teilweisen oder vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges Produkt erbringen.

i) Retouren: Der Käufer trägt die Kosten für Retouren. Retouren müssen vorab mit Patrick Stricker abgesprochen werden.

j) Mängelrüge: Werden Produkte mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat die Kundschaft diese, unbeschadet ihrer Mängelrechte, sofort beim Lieferbote zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. Die Kundschaft ist verpflichtet, sich eine Schadenbestätigungsmeldung des Lieferboten aushändigen zu lassen. Alle Transportschäden sind zusätzlich unverzüglich Patrick Stricker zu melden. Weiter obliegt es der Kundschaft, die bestellten Produkte sofort bei Erhalt zu prüfen. Für allfällige Mängel oder Abweichungen von der Bestellung muss Patrick Stricker am Tag der Lieferung per E-Mail benachrichtigt werden. Patrick Stricker behält sich das Recht vor, einen Beweis des Mangels zu verlangen.

k) Gefahrenübergang: Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne Verschulden von Patrick Stricker verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Patrick Stricker hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

l) Haftungsbeschränkung: Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen Patrick Stricker, als auch gegen die Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

AGB als PDF-Version

Sitterdorf, Januar 2024